Marktordnung

1. Die Standvergabe beginnt ab 8.00 Uhr und erfolgt durch die Marktleitung.
Insofern Sie nicht vorher gebucht und bezahlt haben, ist die Standmiete spätestens bei Marktbeginn zu entrichten.
Bei Vorkasse entnehmen Sie Ihre Standnummer dem Aushang. Stände ohne Vorkasse werden nach Bezahlung durch die Marktleitung zugewiesen.

2. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch auf einen bestimmten Stand. Wir versuchen Ihre Wünsche zu berücksichtigen.

3. Wir bitten Sie, Ihr Erscheinen später als 8.30 Uhr bei der Bestellung anzusagen. Die Reservierung verfällt ab 9.00 Uhr und die volle Standgebühr mit gebuchter Zusatzleistung wird fällig.

4. Jeder Trödler hat unaufgefordert nach Standübergabe und bevor die Ware ausgepackt wird, ein Namensschild mit den vollständigen Vor- und Familiennamen an jeden bezogenen Stand über die gesamte Marktzeit hinweg gut sichtbar anzubringen. Stimmen die Angaben auf dem Namensschild mit den Bestelldaten nicht überein, hat der Standinhaber unaufgefordert seine neuen Daten am Informationstand in der Zeit von 10.30 Uhr bis 15.30 Uhr abzugleichen! Gewerbsmäßige Händler haben zusätzlich die Reisegewerbekarte bereit zu halten.

5. Das Befahren des Marktes wird nur während der Auf-/Abbauzeiten und nur mit dem gültigen Standausweis genehmigt. Der Markt darf nur im Schritt- tempo und nur zum Zwecke des Be- und Entladens befahren werden. Das Fahrzeug ist ansonsten unverzüglich zu entfernen.
Die Einfahrt, sowie der Geh- und Radweg sind dauerhaft freizuhalten.

6. Bei witterungsbedingten Einflüssen, übernimmt der Marktbetreiber keine Haftung. Er übernimmt keine Haftung für die Waren der Trödler.

7. Der Umbau in Teilen bzw. des gesamten Standes ist nur dem Marktpersonal vorbehalten. Die Planen müssen auf der Rückseite herabhängen. Für Schäden, auch an den Ständen und der Stellfläche, haftet der Standinhaber. Er haftet auch dann, wenn diese wetterbedingt entstehen, weil die Plane des Standes zusätzlich fixiert wird oder sich Niederschlag darauf sammelt.

8. Anfallender Trödel-Müll ist nur mit nach Hause zu nehmen und dort zu entsorgen. Er ist nicht im Umfeld des Trödelmarktes zu entsorgen (nicht in die BSR – Behälter, nicht in die Mülltüte des Imbisses, nicht an den Flaschencontainern). Je nach Verstoß, wird eine Bearbeitungsgebühr von min. € 50,- erhoben.

9. Das Sortiment ist bei der Bestellung verbindlich anzugeben und nicht abänderbar.

10. Der Verkauf folgender Artikel ist nicht gestattet:
fabrikneue oder originalverpackte Waren – Restposten – Konkursware – Massenartikel – Waffen – Pornografie – Drogen – Nazidevotionalien – Waren aus artgeschützten Materialien – Lebensmittel – Tabakwaren – Blumen und Pflanzen – aktuelle Zeitschriften – gefälschte Markenwaren – Silber über € 40,- pro Stück – Gold – alle Artikel, die dem Jugendschutzgesetz unterliegen – Tester/Parfüm! Der Marktbetreiber behält sich vor, das angebotene Sortiment zu prüfen und gegebenenfalls vom Marktgeschehen auszuschließen.

11. Die Grünflächen, sowie deren Bepflanzungen, sind während der gesamten Marktzeit freizuhalten. Insbesondere dürfen nirgends Nägel, Reißzwecken oder Ähnliches eingelassen werden. Das Anbringen von Schnüren oder Ähnlichem ist ebenfalls untersagt.

12. Das Aufstellen von Heizpilzen, Heizstrahlern oder Generatoren ist nicht gestattet.

13. Zuwiderhandlungen gegen die Marktordnung bzw. Anweisungen des Marktpersonals können zum Marktausschluss führen, wobei die volle Standgebühr mit gebuchter Zusatzleistung fällig wird.

14. Rücktritt: Umbuchungen und Absagen sind bis spätestens Mittwoch 18.00 Uhr vor dem Veranstaltungswochenende möglich (fristgerechte Kündigung) und gebührenfrei. Bei Absage bis Freitag 18.00 Uhr wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von € 10,- vom Marktbetreiber erhoben. Bei Nichterscheinen wird die gesamte Standmiete mit gebuchter Zusatz- leistung fällig.
Anderweitige Regelungen bei Sonderöffnungstagen finden Sie in unseren AGBs.