AGB

Stand 01.01.2013

1. Anmeldungen

Anmeldungen nehmen wir online, telefonisch oder vor Ort entgegen. Das bei der Anmeldung angegebene Sortiment ist verbindlich. Es gelten die für die Anmeldung gültigen Dokumente in der aktuellen Fassung.

a.) Die Anmeldung hat unter wahrheitsgetreuer Angabe aller abgefragten Kontaktdaten zu erfolgen
b.) Neukunden haben grundsätzlich eine Anzahlung in Höhe der fälligen Standmiete für den Veranstaltungstag zu leisten
c.) Die fortlaufende Anmeldung erfolgt durch den Kunden
d.) Die fortlaufende Anmeldung muss nicht erneuert werden, wenn die Vereinbarung getroffen wurde, dass nur die Absage nach Ziffer 4 die fortlaufende Anmeldung außer Kraft setzt.

2. Reservierung

Eine verbindliche Reservierung erfolgt bei Anmeldung nach Ziffer 1.

a.) Bestellungen über das Online-Bestellsystem sind verbindlich, wenn diese durch eine eMail bestätigt werden. Für das Online-Bestellsystem gelten die Nutzungsbedingungen für das Online-Bestellsystem.

3. Standmiete

Es gilt unsere Standmiete in der zum Zeitpunkt der Reservierung gültigen Fassung. Irrtümer sind vorbehalten.

4. Rücktritt von der Reservierung

(1) Findet die Veranstaltung an einem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag statt, so regelt sich der Rücktritt wie folgt:

 a) Absagen bzw. Umbuchungen erfolgen telefonisch, per eMail, per Fax oder vor Ort. Bei einer Umbuchung bezieht sich im Folgenden die Absage auf den Tag der Reservierung, der aufgehoben und damit abgesagt werden soll.
Bei Absage einer Reservierung vor der Veranstaltung wird die Standmiete zurückerstattet, wenn die Absage bis 8 Tage (Freitag 18.00 Uhr) vor der Veranstaltung telefonisch, per eMail oder per Fax erfolgt. Vor Ort ist eine Absage zu den Marktzeiten (9.00-14.00 Uhr) spätestens am vorherigen Wochenende vor dem abzusagenden Veranstaltungswochenende kostenfrei möglich.

 c) Bei Umbuchung bis Mittwoch 18.00 Uhr wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von %50 erhoben.

 d) Bei Umbuchung bis Freitag 18.00 Uhr wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von %80 erhoben.

 e) Bei Nichterscheinen wird die gesamte Standmiete je Stand mit gebuchter Zusatzleistung fällig.

(2) Findet die Veranstaltung an einem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag statt, so regelt sich der Rücktritt wie folgt:

 a) Absagen bzw. Umbuchungen erfolgen telefonisch, per eMail, per Fax oder vor Ort. Bei einer Umbuchung bezieht sich im Folgenden die Absage auf den Tag der Reservierung, der aufgehoben und damit abgesagt werden soll.
Bei Absage einer Reservierung vor der Veranstaltung wird die Standmiete zurückerstattet, wenn mindestens 5 Werktage (ohne Samstag) zwischen dem Tag der Absage und der Veranstaltung liegen und die Absage am Tag der Absage bis 18.00 Uhr erfolgt ist.

 b) Bei Umbuchung bis spätestens 3 Werktage (ohne Samstag) 18.00 Uhr vor der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von %50 erhoben.

 c) Bei Umbuchung bis zum letzten Werktag (ohne Samstag) 18.00 Uhr vor der Veranstaltung wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von %80 erhoben.

 d) Bei Nichterscheinen wird die gesamte Standmiete je Stand mit gebuchter Zusatzleistung fällig.

5. Höhere Gewalt

In Fällen höherer Gewalt erfolgt keine Erstattung. Weitere Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Zur höheren Gewalt gehören auch behördliche Entscheidungen, auf die der Marktbetreiber keinen Einfluss nehmen konnte.

6. Marktordnung und Pflichten des Standinhabers

Die Marktordnung für den Veranstaltungsort liegt in der gültigen Fassung am jeweiligen Veranstaltungstag aus. Sie regelt die Pflichten des Standinhabers und den Ablauf am Veranstaltungstag. Der Standinhaber verpflichtet sich, die Marktordnung einzuhalten.

Der Standinhaber hat bei einer Absage für seinen Anspruch nach Ziffer 4 die Nachweispflicht. Die Nachweispflicht wird erfüllt:

1. telefonisch durch den Einzelverbindungsnachweis,
2. bei Fax durch den Faxstatus,
3. bei E-Mail durch die Lesebestätigung

7. Standmiete und Sonderleistungen

Die Standmiete und Sonderleistungen regeln sich nach den aktuellen Angaben der gültigen Preisliste des jeweiligen Veranstaltungsortes.
Die Preise für die Standplatzvergabe gelten für den Veranstaltungsort.

8. Sortiment

Das zugelassene Sortiment der Standinhaber wird über die gültige Marktordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes bestimmt.

9. Informationsstand

Am Informationsstand sind alle Dokumente, die den Ablauf des Veranstaltungstages am jeweiligen Veranstaltungsort regeln, einsehbar. Hierzu können gehören
– Allgemeine Geschäftsbedingungen
– Marktordnung
– Preisliste
– Nutzungsbedingungen des Online-Bestellsystems

10. Standpfand

Ein Standpfand wird für den jeweiligen Veranstaltungstag erhoben. Dieser kann nur am selben Tag in der Zeit von 15.00 – 17.00 Uhr wieder eingelöst werden, wenn der Standinhaber seinen Stand am Schluss der Veranstaltung sauber dem Marktbetreiber übergibt und seinen Müll entsprechend der geltenden Vorschriften entsorgt.

a) Über die Vorschriften hat sich der Standinhaber bei Aushändigung des Standpfandes zu informieren.
b) Ein Ersatz bei Verlust des Standpfandes wird nicht gewährt.


11. Verantwortlichkeit / Haftung / Freistellung

Der Standinhaber hat für ausreichende Sicherheit seines Standes, seines Standplatzes, sowie der angrenzenden Gehwege und -flächen zu sorgen. Der Standinhaber verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen. Der Marktbetreiber haftet nicht für Schäden, die durch den Standinhaber und der Art und Weise, wie er seinen Stand nutzt, verursacht werden.
Der Marktbetreiber haftet nicht für Diebstähle und Schäden an den mitgebrachten Waren sowie bei organisatorischen Änderungen für die Bereitstellung des gebuchten Standes.

12. Schriftform

Änderungen, Ergänzungen und die Aufhebung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform und der ausdrücklichen Zustimmung des Marktbetreibers.

13. Schlussbestimmungen

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen ( AGB ) können bei Bedarf vom Marktbetreiber jederzeit geändert und /oder erweitert werden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Mit der Anmeldung erklärt sich der Standinhaber mit den AGB’s einverstanden.

Mit der Anmeldung zur Veranstaltung werden diese Geschäftsbedingungen anerkannt.

Gerichtsstand ist Bernau