{"id":101,"date":"2018-09-07T14:07:47","date_gmt":"2018-09-07T14:07:47","guid":{"rendered":"https:\/\/burdack-maerkte.de\/wordpress\/?page_id=101"},"modified":"2018-09-07T14:10:13","modified_gmt":"2018-09-07T14:10:13","slug":"agb","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/burdack-maerkte.de\/?page_id=101","title":{"rendered":"AGB"},"content":{"rendered":"\n<strong>Stand 01.01.2013<\/strong> \n<br> \n<br>\n<strong>1. Anmeldungen<\/strong>\n<br>\n<br>\nAnmeldungen nehmen wir online, telefonisch oder vor Ort entgegen. Das bei der Anmeldung angegebene Sortiment ist verbindlich. Es gelten die f\u00fcr die Anmeldung g\u00fcltigen Dokumente in der aktuellen Fassung.  \n<br><br>\na.)\tDie Anmeldung hat unter wahrheitsgetreuer Angabe aller abgefragten Kontaktdaten zu erfolgen\n<br>\nb.)\tNeukunden haben grunds\u00e4tzlich eine Anzahlung in H\u00f6he der f\u00e4lligen Standmiete f\u00fcr den Veranstaltungstag zu leisten\n<br>\nc.)\tDie fortlaufende Anmeldung erfolgt durch den Kunden\n<br>\nd.)\tDie fortlaufende Anmeldung muss nicht erneuert werden, wenn die Vereinbarung getroffen wurde, dass nur die Absage nach Ziffer 4 die fortlaufende Anmeldung au\u00dfer Kraft setzt.\n\n<!--<br>\ne.)\tErfolgt die Anmeldung am Veranstaltungstag f\u00fcr den Veranstaltungstag selbst, ist diese kostenpflichtig -->\n<br>\n<br>\n<strong>2. Reservierung<\/strong>\n<br>\n<br>\nEine verbindliche Reservierung erfolgt bei Anmeldung nach Ziffer 1. \n<br><br>\na.) Bestellungen \u00fcber das Online-Bestellsystem sind verbindlich, wenn diese durch eine eMail best\u00e4tigt werden. F\u00fcr das Online-Bestellsystem gelten die Nutzungsbedingungen f\u00fcr das Online-Bestellsystem.\n<br>\n<br> \n<strong>3. Standmiete<\/strong>\n<br>\n<br>\n\nEs gilt unsere Standmiete in der zum Zeitpunkt der Reservierung g\u00fcltigen Fassung. Irrt\u00fcmer sind vorbehalten. \n<!--<br><br>\na.)\tBei Anmeldung gem\u00e4\u00df Ziffer 1(e) wird zur Standmiete zus\u00e4tzlich ein Aufschlag von EUR 5,- erhoben-->\n<br>\n<br>\n<strong>4. R\u00fccktritt von der Reservierung<\/strong>\n<br>\n<br>\n(1)  Findet die Veranstaltung an einem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag statt, so regelt sich der R\u00fccktritt wie folgt:\n<br><br>\n&nbsp;<b>a)<\/b> Absagen bzw. Umbuchungen erfolgen telefonisch, per eMail, per Fax oder vor Ort. \nBei einer Umbuchung bezieht sich im Folgenden die Absage auf den Tag der Reservierung, \nder aufgehoben und damit abgesagt werden soll.\n<br>Bei Absage einer Reservierung vor der Veranstaltung wird die Standmiete zur\u00fcckerstattet, \nwenn die Absage bis 8 Tage (Freitag 18.00 Uhr) vor der Veranstaltung telefonisch, per eMail oder per Fax erfolgt.\nVor Ort ist eine Absage zu den Marktzeiten (9.00-14.00 Uhr) sp\u00e4testens am vorherigen Wochenende vor dem abzusagenden Veranstaltungswochenende kostenfrei m\u00f6glich.\n\n\n<br><br>\n&nbsp;<b>c)<\/b> Bei Umbuchung bis Mittwoch 18.00 Uhr wird eine Aufwandsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von %50 erhoben.\n\n<br><br>\n&nbsp;<b>d)<\/b> Bei Umbuchung bis Freitag 18.00 Uhr wird eine Aufwandsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von %80 erhoben.\n\n<br><br>\n&nbsp;<b>e)<\/b> Bei <b>Nichterscheinen<\/b> wird die gesamte Standmiete je Stand mit gebuchter Zusatzleistung f\u00e4llig.\n\n<br>\n<br>\n(2) Findet die Veranstaltung an einem Dienstag, Mittwoch, Donnerstag oder Freitag statt, so regelt sich der R\u00fccktritt wie folgt:\n<br><br>\n&nbsp;<b>a)<\/b> Absagen bzw. Umbuchungen erfolgen telefonisch, per eMail, per Fax oder vor Ort. \nBei einer Umbuchung bezieht sich im Folgenden die Absage auf den Tag der Reservierung, \nder aufgehoben und damit abgesagt werden soll.\n<br>Bei Absage einer Reservierung vor der Veranstaltung wird die Standmiete zur\u00fcckerstattet, \nwenn mindestens 5 Werktage (ohne Samstag) zwischen dem Tag der Absage und der Veranstaltung liegen und die Absage am Tag der Absage bis 18.00 Uhr erfolgt ist. \n<br><br>\n&nbsp;<b>b)<\/b> Bei Umbuchung bis sp\u00e4testens 3 Werktage (ohne Samstag) 18.00 Uhr vor der Veranstaltung wird eine Aufwandsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von %50 erhoben.\n\n\n<br><br>\n&nbsp;<b>c)<\/b> Bei Umbuchung bis zum letzten Werktag (ohne Samstag) 18.00 Uhr vor der Veranstaltung wird eine Aufwandsentsch\u00e4digung in H\u00f6he von %80 erhoben.\n\n<br><br>\n&nbsp;<b>d)<\/b> Bei Nichterscheinen wird die gesamte Standmiete je Stand mit gebuchter Zusatzleistung f\u00e4llig.\n\n<!-- Bei Absage ab 1 Tag vor Veranstaltungswochenende regelt sich die H\u00f6he der Aufwandsentsch\u00e4digung wie folgt:\n<br><br>\na.)\tBei Standreservierung mit Anzahlung  wird  bei Absage bis 8.30 Uhr am 1. Tag des Veranstaltungswochenende eine Aufwandsentsch\u00e4digung von 50% einbehalten.  Die Differenz zur Anzahlung wird erstattet bzw. die Aufwandsentsch\u00e4digung wird vom Nutzerkonto im Online-Bestellsystem-Verfahren abgezogen. \n<br>\nb.)\tBei Standreservierung ohne Anzahlung  wird die gesamte Standmiete des Veranstaltungstages f\u00e4llig.\n<br>\n\n<br>\n(2) Im Online-Bestellsystem sind bis Mittwoch vor der Veranstaltung Umbuchungen und Absagen der Anmeldung geb\u00fchrenfrei m\u00f6glich, danach sind Absagen nur noch unter den Bedingungen von Ziffer 4(1) m\u00f6glich. \n<br>\n<br>\n(3) Wenn der Standinhaber am Veranstaltungstag nicht bis 8.30 Uhr die Stand\u00fcbernahme formell bei der Marktleitung vollzogen hat, dann wird eine Aufwandsentsch\u00e4digung nach Ziffer 4(1) erhoben. \n<br>\n<br>\na.)\tDie Aufwandsentsch\u00e4digung wird nicht f\u00e4llig, wenn eine gesonderte Regelung f\u00fcr die Stand\u00fcbernahme mit der Marktleitung schriftlich abgestimmt wurde und vorliegt. \n--><br>\n<br>\n<strong>5. H\u00f6here Gewalt<\/strong>\n<br>\n<br>\nIn F\u00e4llen h\u00f6herer Gewalt erfolgt keine Erstattung. Weitere Schadensersatzanspr\u00fcche sind ausgeschlossen. Zur h\u00f6heren Gewalt geh\u00f6ren auch beh\u00f6rdliche Entscheidungen, auf die der Marktbetreiber keinen Einfluss nehmen konnte.\n<br>\n<br>\n\n<strong>6. Marktordnung und Pflichten des Standinhabers<\/strong>\n<br>\n<br>\nDie Marktordnung f\u00fcr den Veranstaltungsort liegt in der g\u00fcltigen Fassung am jeweiligen Veranstaltungstag aus. Sie regelt die Pflichten des Standinhabers und den Ablauf am Veranstaltungstag. Der Standinhaber verpflichtet sich, die Marktordnung einzuhalten. \n<br>\n<br>\nDer Standinhaber hat bei einer Absage f\u00fcr seinen Anspruch nach Ziffer 4 die Nachweispflicht. Die Nachweispflicht wird erf\u00fcllt: \n<br>\n<br>\n1. telefonisch durch den Einzelverbindungsnachweis,\n<br>\n2. bei Fax durch den Faxstatus,\n<br>\n3. bei E-Mail durch die Lesebest\u00e4tigung \n<br>  \n<br>\n\n<strong>7. Standmiete und Sonderleistungen<\/strong>\n<br>\n<br>\nDie Standmiete und Sonderleistungen regeln sich nach den aktuellen Angaben der g\u00fcltigen Preisliste des jeweiligen Veranstaltungsortes. \n<br>\nDie Preise f\u00fcr die Standplatzvergabe gelten f\u00fcr den Veranstaltungsort. \n<br>\n<br>\n<strong>8. Sortiment<\/strong>\n<br>\n<br>\nDas zugelassene Sortiment der Standinhaber wird \u00fcber die g\u00fcltige Marktordnung des jeweiligen Veranstaltungsortes bestimmt.\n<br>\n<br>\n<strong>9. Informationsstand<\/strong>\n\n<br>\n<br>\nAm Informationsstand sind alle Dokumente, die den Ablauf des Veranstaltungstages am jeweiligen Veranstaltungsort regeln, einsehbar. Hierzu k\u00f6nnen geh\u00f6ren \n<br>\n&#8211;\tAllgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen \n<br>\n&#8211;\tMarktordnung\n<br>\n&#8211;\tPreisliste\n<br>\n&#8211;\tNutzungsbedingungen des Online-Bestellsystems\n<br>\n<br>\n<strong><strike>10. Standpfand<\/strike><\/strong> \n<br>\n<br>\n<strike>\nEin Standpfand wird f\u00fcr den jeweiligen Veranstaltungstag erhoben. Dieser kann nur am selben Tag in der Zeit von 15.00 &#8211; 17.00 Uhr wieder eingel\u00f6st werden, wenn der Standinhaber seinen Stand am Schluss der Veranstaltung  sauber dem Marktbetreiber \u00fcbergibt und seinen M\u00fcll entsprechend der geltenden Vorschriften entsorgt. \n<br>\n<br>\na)\t\u00dcber die Vorschriften hat sich der Standinhaber  bei Aush\u00e4ndigung des Standpfandes zu informieren.\n<br>\nb)\tEin Ersatz bei Verlust des Standpfandes wird nicht gew\u00e4hrt.<\/strike>\n<br>\n<br>\n<strong>11. Verantwortlichkeit \/ Haftung \/ Freistellung<\/strong>\n<br>\n<br>\nDer Standinhaber hat f\u00fcr ausreichende Sicherheit seines Standes, seines Standplatzes, sowie der angrenzenden Gehwege und -fl\u00e4chen zu sorgen. Der Standinhaber verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung abzuschlie\u00dfen. Der Marktbetreiber haftet nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die durch den Standinhaber und der Art und Weise, wie er seinen Stand nutzt, verursacht werden.\n<br>\nDer Marktbetreiber haftet nicht f\u00fcr Diebst\u00e4hle und Sch\u00e4den an den mitgebrachten Waren sowie bei organisatorischen \u00c4nderungen  f\u00fcr die Bereitstellung des gebuchten Standes.\n<br>\n<br> \n\n<strong>12. Schriftform <\/strong>\n<br>\n<br>\n\u00c4nderungen, Erg\u00e4nzungen und die Aufhebung dieser Allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen bed\u00fcrfen der Schriftform und der ausdr\u00fccklichen Zustimmung des Marktbetreibers.\n<br>\n<br>\n<strong>13. Schlussbestimmungen<\/strong>\n<br>\n<br>\nDiese allgemeinen Gesch\u00e4ftsbedingungen ( AGB ) k\u00f6nnen bei Bedarf vom Marktbetreiber jederzeit ge\u00e4ndert und \/oder erweitert werden. Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so ber\u00fchrt dies die Wirksamkeit der \u00fcbrigen Bestimmungen nicht. Mit der Anmeldung erkl\u00e4rt sich der Standinhaber mit den AGB\u2019s einverstanden.\n<br>\n<br>\nMit der Anmeldung zur Veranstaltung werden diese Gesch\u00e4ftsbedingungen anerkannt.\n<br>\n<br>\n\nGerichtsstand ist Bernau\n\n\n\n<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Stand 01.01.2013 1. Anmeldungen Anmeldungen nehmen wir online, telefonisch oder vor Ort entgegen. Das bei der Anmeldung angegebene Sortiment ist verbindlich. Es gelten die f\u00fcr die Anmeldung g\u00fcltigen Dokumente in der aktuellen Fassung. a.) 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